Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) hat am 05.11.2019 aufgrund der Lieferprobleme bei den TSE-Modulen eine Nichtbeantstandungs-Verordnung zur Kassensicherungs-Verordnung 2020 veröffentlicht, die für die Einführung der TSE (Technische Sicherheitseinrichtung) eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 vorsieht. Sobald die Marktbeobachtung des BMF ergibt, dass der Handel die TSE-Module ohne Lieferzeiten bereit stellen kann soll diese Verordnung zurückgezogen werden. Das kann auch vor dem 30.09.2020 bereits geschehen.Die TSE kann somit bis zum 30.09.2020 nachgekauft werden.ACHTUNG:Diese Regelung gilt ausschließlich für die TSE-Module . Die Software selbst muss ab dem 01.01.2020 alle Anforderungen der KassenSichV erfüllen !Die Software muss deshalb bis zum 01.01.2020 aktualisiert werden !Bestellen können Sie hier: CSS-Group/Afono X1 Nichtbeanstandungs-Verordnung des BMF vom 05.11.2019 [31 KB]
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