Garantie-Bedingungen
Die POS-Ware GmbH gewährt die folgenden Garantien. Unterschieden wird zwischen gebrauchter Ware und fabrikneuer Ware.
Die gesetzliche Gewährleistung/Mängelhaftung gemäß BGB wird bei allen angebotenen Waren erfüllt. Diese beträgt grundsätzlich 12 Monate bei gebrauchter Ware und 24 Monate bei neuer Ware. Teilweise gelten längere Fristen (siehe Hinweise beim Produkt), jedoch nie kürzere.
Die gewährte zusätzliche Garantie geht über diese Leistung hinaus. Beispielsweise verzichten wir auf die Beweislastumkehr bei defekter Ware nach 6 Monaten.
Fabrikneue Ware:
Die Garantie, bzw. Gewährleistung/Mängelhaftung beträgt 24 Monate
Teilweise gelten längere Fristen, siehe Hinweise beim Produkt
Gebrauchte/Überholte Ware:
Die Garantie, bzw. Gewährleistung/Mängelhaftung beträgt 12 Monate
Hinweis zum Gewährleistungsrecht seit 01.01.22:
Die gesetzliche Gewährleistung bei gebrauchten Geräten wird verkürzt auf 12 Monate. Die POS-Ware-GmbH 1-Jahres-Garantie mit wesentlich besseren Leistungen wird zusätzlich gewährt (keine Beweislastumkehr). Die Gewährleistung bei neuen Geräten beträgt 2 Jahre. Auch hier gilt zusätzlich die POS-Ware-Garantie ohne Beweislastumkehr.
Ausschlüsse ab dem 7. Monat:
Von der Garantie, bzw. Gewährleistung/Mängelhaftung ausgenommen sind reine Verschleißteile. Dies sind Bestandteile der Ware, die typischerweise nicht für die gesamte Lebensdauer des Produkts hergestellt werden. Bei einem PKW wären das z.B. Bremsbeläge.
In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf gilt die Garantie, bzw. Gewährleistung/Mängelhaftung auch für Verschleißteile.
Beispiele für Verschleißteile:
Bondrucker: Druckköpfe und Walzen
Barcodescanner: Akkus und Batterien sowie Anschlusskabel (Kabelbrüche)
PC's: Lüfter und Festplatten